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Für Besucher

Willkommen in unseren Sportstätten

Du besuchst eine sportliche Veranstaltung, ein Turnier, eine Feier oder eine andere Veranstaltung in einer unserer Sportstätten? Auf dieser Seite findest du alle wichtigen Informationen für deinen Besuch – von der Anfahrt und den Parkmöglichkeiten bis hin zu Zugängen, Ausstattung und weiteren Hinweisen vor Ort.

So kannst du deinen Aufenthalt in Heidenau entspannt planen und dich schnell orientieren.

Gemeinsam fair und respektvoll

Damit sich alle Gäste, Sportlerinnen und Sportler sowie Helfenden wohlfühlen, bitten wir dich um einen respektvollen und rücksichtsvollen Umgang miteinander. Beachte die Hinweise vor Ort, behandle die Sportstätten und ihre Ausstattung sorgfältig und halte Wege, Zugänge und Notausgänge frei.

Bitte entsorge Abfälle in den vorgesehenen Behältern, achte auf Sauberkeit und folge den Anweisungen der Veranstalter oder des zuständigen Personals. So trägst du dazu bei, dass Veranstaltungen sicher, fair und angenehm ablaufen.

Verhaltensregeln herunterladen

Alle Regelungen findest du in unserem Dokument zum Herunterladen

Parkplätze an den Sportstätten

Am Sportplatz und vor der Mehrzwecksporthalle steht Besucherinnen und Besuchern ein gemeinsamer öffentlicher Parkplatz mit rund 30 Stellplätzen zur Verfügung. Die Parkflächen befinden sich im Eigentum der Gemeinde und können während des Besuchs der Sportstätten und Veranstaltungen genutzt werden. Bitte parke platzsparend und halte Zufahrten, Rettungswege sowie gekennzeichnete Bereiche jederzeit frei.

Sporthalle Schuetzenhaus Und Sportplatz Heidenau Niedersachsen

Wo darf nicht geparkt werden?
Das Parken auf dem Sportplatz, dem Skaterpark und den umliegenden Grünflächen ist grundsätzlich nicht gestattet. Bei bestimmten Veranstaltungen können einzelne Grünflächen ausnahmsweise als zusätzliche Parkflächen freigegeben werden. Eine solche Ausnahme gilt nur, wenn die Flächen ausdrücklich dafür ausgewiesen und durch den Veranstalter entsprechend gekennzeichnet sind.

Wie lange darf geparkt werden?
Die Stellplätze sind für Besucherinnen und Besucher der Sportstätten und Veranstaltungen vorgesehen. Sie dürfen nicht als Dauerparkplatz oder zur langfristigen Abstellung von Fahrzeugen genutzt werden.

Saisonale Ausnahmen für Wohnwagen
Für Wohnwagen oder vergleichbare Fahrzeuge können zu bestimmten Veranstaltungen oder saisonalen Anlässen gesonderte Regelungen gelten. Das Abstellen ist nur in ausdrücklich freigegebenen und gekennzeichneten Bereichen sowie für den jeweils zugelassenen Zeitraum erlaubt. Bitte beachte hierzu die Hinweise des Veranstalters und der Gemeinde vor Ort.

Parkmöglichkeiten

Weitere Informationen zu den Parkmöglichkeiten findest du hier.

Sanitäranlagen

Sanitäre Anlagen befinden sich im Vereinsheim sowie in der Mehrzwecksporthalle. Sie stehen während der dort stattfindenden Sportangebote und Sportveranstaltungen zur Verfügung. Die Nutzung ist für Besucherinnen und Besucher sowie für alle Teilnehmenden vorgesehen.

Wann können die Anlagen genutzt werden?
Die Sanitäranlagen können genutzt werden, wenn vor Ort ein Sportangebot, Training oder eine Veranstaltung stattfindet und die jeweiligen Gebäude geöffnet sind.

Wickelmöglichkeiten
Eine Wickelmöglichkeit befindet sich in der Mehrzwecksporthalle.

Mehrzweck-Sporthalle

Weitere Informationen zu unserer Mehrzweck-Sporthalle findest du hier.

Sportanlage

Alles Wissenswerte rund um unsere Sportanlage findest du hier.

Barrierefreiheit auf unserer Anlage

Wir möchten allen Besucherinnen und Besuchern einen möglichst einfachen Zugang zu unseren Sportstätten ermöglichen. Die Erreichbarkeit kann je nach Bereich und Wetterlage unterschiedlich sein. Bei Fragen oder wenn Unterstützung benötigt wird, wende dich bitte an die Verantwortlichen vor Ort.

Sportplatz und Vereinsheim
Das Vereinsheim ist ebenerdig und ohne Stufen oder Rampen erreichbar.

Die beiden Fußballplätze „Duden“ und „Allianzarena“ sind je nach Wetterlage mit Unterstützung erreichbar. Der einfachste Zugang führt über den geschotterten Weg in Richtung Hochzeitswald. Bei Nässe oder ungünstigen Bodenverhältnissen kann die Nutzung für Personen mit eingeschränkter Mobilität erschwert sein.

Mehrzwecksporthalle
Die Mehrzwecksporthalle ist vollständig barrierefrei zugänglich. Der Haupteingang ermöglicht einen stufenlosen und unkomplizierten Zugang zum Gebäude.

Alternativ kann der Notausgang genutzt werden, der ebenfalls über eine Rampe verfügt. Im Eingangsbereich befindet sich ein Fahrstuhl, mit dem die Hallenfläche bequem erreicht werden kann.

Verpflegung und Bewirtung

Die Bewirtung auf unserer Anlage wird von den jeweiligen Sparten eigenständig organisiert. Während der regulären Trainingszeiten findet grundsätzlich keine Bewirtung statt. Besucherinnen und Besucher sollten sich daher nicht darauf verlassen, vor Ort jederzeit Speisen oder Getränke kaufen zu können.

Wann findet eine Bewirtung statt?
Aktuell wird bei den Heimspielen der 1. Herren-Fußballmannschaft teilweise eine Bewirtung durch die Mannschaft und freiwillige Helfer angeboten. Umfang und Verfügbarkeit können jedoch je nach Wetterlage, Helfersituation und organisatorischen Umständen variieren oder kurzfristig entfallen.

Da es keine festen Bewirtungszeiten oder verbindlichen Termine gibt, kann nicht gewährleistet werden, dass bei einem Besuch ein Verpflegungsangebot vorhanden ist. Dies gilt insbesondere für Veranstaltungen und Spiele auf der „Allianz-Arena“.

Alternativen in der Nähe
In etwa drei bis fünf Minuten Fußweg erreichst du an der Hauptstraße in Heidenau die Bäckerei Grimm sowie die handwerkliche Metzgerei Moorweghof. Eine weitere Möglichkeit bietet die Raiffeisen-Tankstelle, die etwa acht bis zehn Gehminuten von der Anlage entfernt liegt.

Bitte informiere dich vor deinem Besuch über die jeweiligen Öffnungszeiten.

Fotos und Videoaufnahmen

Private Fotos und kurze Videoaufnahmen sind auf unseren Sportanlagen grundsätzlich erlaubt, sofern dadurch weder der Sportbetrieb noch andere Besucherinnen und Besucher beeinträchtigt werden. Bitte respektiere jederzeit die Persönlichkeitsrechte der anwesenden Personen und beachte die Hinweise der Veranstalter sowie der verantwortlichen Personen vor Ort.

Dürfen Personen fotografiert oder gefilmt werden?
Erkennbare Personen sollten nicht gezielt fotografiert oder gefilmt werden, ohne dass sie damit einverstanden sind. Dies gilt insbesondere für Einzelaufnahmen, Nahaufnahmen und Aufnahmen, bei denen eine Person deutlich im Mittelpunkt steht.

Bei Kindern und Jugendlichen ist besondere Rücksicht erforderlich. Gezielte Aufnahmen sollten nur mit Zustimmung der Erziehungsberechtigten und – abhängig vom Alter und Verständnis – auch mit Zustimmung des Kindes oder Jugendlichen angefertigt werden.

Dürfen Aufnahmen veröffentlicht werden?
Fotos und Videos, auf denen Personen erkennbar sind, dürfen grundsätzlich nur mit deren Einwilligung veröffentlicht oder öffentlich gezeigt werden. Das gilt insbesondere für Veröffentlichungen auf Websites, in sozialen Netzwerken, in Messenger-Gruppen oder auf öffentlich zugänglichen Plattformen.

Ausnahmen können beispielsweise bei Übersichtsaufnahmen einer öffentlichen Veranstaltung bestehen, wenn einzelne Personen lediglich Teil des Veranstaltungsgeschehens oder nur nebensächlich abgebildet sind. Auch in solchen Fällen dürfen jedoch keine berechtigten Interessen der abgebildeten Personen verletzt werden.

Besondere Schutzbereiche
In Umkleideräumen, Duschen, Toiletten und anderen besonders geschützten Bereichen sind Foto- und Videoaufnahmen grundsätzlich untersagt. Dies gilt unabhängig davon, ob andere Personen auf den Aufnahmen erkennbar wären.

Aufnahmen durch den Verein oder Veranstalter
Bei einzelnen Veranstaltungen können durch den Verein, den Veranstalter oder beauftragte Personen Foto- und Videoaufnahmen zur Dokumentation und Öffentlichkeitsarbeit angefertigt werden. In diesem Fall werden Besucherinnen und Besucher nach Möglichkeit vor Ort durch Hinweise oder Aushänge informiert.

Wer nicht aufgenommen werden möchte, kann sich an die verantwortlichen Personen oder die Fotografin beziehungsweise den Fotografen wenden.

Rücksichtnahme und Anweisungen vor Ort
Aufnahmen dürfen den Spiel- und Veranstaltungsbetrieb nicht behindern. Sicherheitsbereiche, Rettungswege und abgesperrte Flächen dürfen für Foto- oder Videoaufnahmen nicht betreten werden.

Die verantwortlichen Personen können Aufnahmen im Rahmen des Hausrechts einschränken oder untersagen. Ihren Anweisungen ist Folge zu leisten.

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